Kirche und Staat 2024: Wie können die sogenannten „Staatsleistungen“ abgelöst werden?

Die Bibel und Grundgesetz, beide verbindet viel: der Anspruch, Gemeinwesen zu ordnen und Frieden zu stiften (Foto: J. Gerhardt)

‏Das Thema am 22. Februar ist aktuell, spannend und hängt mitnichten allein an den Kirchen: Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag aus dem Jahre 2021 das Ziel gesetzt, „im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ zu schaffen. Schon vorher gab es entsprechende parlamentarische Initiativen, die aber im Sande verliefen.

Regelt auch das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland: das Grundgesetz (Foto: Kirchenkreis Bonn)

Die aktuelle Diskussion über die sogenannten Staatsleistungen für die Kirchen und über ihre nach dem Grundgesetz geforderte Ablösung zeigt, dass diese Forderung leichter erhoben als realisiert ist. Denn Politik und Kirchen werden dabei vor erhebliche juristische Herausforderungen gestellt.

Auf einer öffentlichen Veranstaltung des Ökumenischen Seniorenkreises Klupp ´91 der Evang. Lukaskirchengemeinde wird Professor Dr. iur. Ansgar Hense den historischen Kontext und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen der Staatsleitungen und ihrer Ablösung beleuchten und auf den aktuellen Diskussionsstand eingehen. Hense ist Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands und apl. Professor an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn.

Die Bibel und Grundgesetz, beide verbindet viel: der Anspruch, Gemeinwesen zu ordnen und Frieden zu stiften (Foto: J. Gerhardt)

Donnerstag, 22. Februar 2024, 16.30-18.00 Uhr
Ort: Evangelischen Gemeindeforum Auerberg, Helsinkistr. 4 (Linie 61 Auerberger Mitte)

Weitere Infos: www.lukaskirche-bonn.de

(05.02.2024 / ger)

 

  • 5.2.2024
  • Red
  • Red